30.11.2022

Großer Schritt bei Solardächern

Der Bundestags-Finanzausschuss hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes beschlossen, dass die Bagatellgrenze für gewerbliche Einnahmen von Spezialfonds-Investmentfonds, zum Beispiel beim Betrieb von Solaranlagen auf den Gebäuden und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, von 5 auf 10 Prozent angehoben wird.

Dazu sagt Bastian Hammer, Steuerexperte beim deutschen Fondsverband BVI: „Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Spezial-Investmentfonds dürfen künftig Einnahmen in Höhe von bis zu 10 Prozent aus dem Betrieb von Solaranlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge erzielen. Die Erhöhung der Grenze von 5 auf 10 Prozent bietet etwas mehr Spielraum. Allerdings droht den Anlegern von Spezial-Investmentfonds wie zum Beispiel Altersvorsorgeeinrichtungen beim Überschreiten der Bagatellgrenze weiterhin, dass sie den gesamten Wertzuwachs seit dem Kauf des Fonds auf einmal versteuern müssen. Dieses Risiko blockiert den Ausbau erneuerbarer Energien. Um das Potenzial von Gebäuden mit großen Dachflächen wie zum Beispiel Logistikhallen und Einzelhandelsobjekte vollständig zu nutzen, sollte der Gesetzgeber den Rahmen für Investitionen in Solaranlagen für Spezial-Investmentfonds deutlich erweitern. Das ist auch erforderlich, weil der Gesetzgeber die Immobilienbesitzer und die Bauherren zunehmend verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu schaffen.“


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