25.11.2021 | Standpunkt

Stärkung der Kapitalmarktunion

Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Stärkung der Kapitalmarktunion veröffentlicht. Dazu gehören die Überprüfung der AIFM-Richtlinie, MiFIR, ELTIF-Verordnung und die Einführung einer EU-Unternehmensdatenbank („European Single Access Point“, ESAP).

Überprüfung der AIFM-Richtlinie

Der BVI begrüßt, dass die EU-Kommission wesentliche Elemente der OGAW- und der AIFM-Richtlinie wie zum Beispiel das Meldewesen und das Liquiditätsmanagement harmonisieren möchte. Die EU-Kommission beweist Augenmaß, indem sie die bereits strengen Vorschriften zur Auslagerung nicht wesentlich ändern will. Der ESMA kommt dabei eine besondere Rolle zu, Aufsichtspraktiken zu vereinheitlichen und Peer Reviews durchzuführen. Zudem unterstützt der BVI den Ansatz, dass beim Liquiditätsmanagement ein Werkzeugkasten zur Verfügung stehen soll und die Assetmanager verpflichtet werden sollen, für jeden Fonds mindestens ein Werkzeug auszuwählen. Die Vorschläge zum Meldewesen können dazu beitragen, den operativen Aufwand sowohl für Assetmanager als auch für die Behörden zu reduzieren.

Überprüfung der MiFIR

Der BVI unterstützt den von der EU-Kommission vorgeschlagenen einheitlichen Echtzeit-Ticker („consolidated tape“) für Aktien- und Anleihekurse. Dieser Börsenpreisticker verbessert die Markttransparenz, erhöht die Datenqualität und kann dazu beitragen, die Kosten für alle Marktteilnehmer zu senken. Der einheitliche Börsenpreisticker allein löst allerdings nicht das Problem der steigenden Marktdatenpreise. Zudem ist es wichtig, dass Börsen und andere Handelsplätze harmonisierte und von der ESMA überwachte Daten melden müssen.

Überprüfung der ELTIF-Verordnung

Der BVI begrüßt, dass die EU-Kommission einige seiner Vorschläge zur Entschlackung der ELTIF-Regulierung berücksichtigt hat. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Vereinfachungen wie die Streichung der Mindestanlagesumme von 10.000 Euro und der Wegfall des zusätzlichen Geeignetheitstests ausreichen werden, um den ELTIF zum Markterfolg zu führen.

Einführung einer EU-Unternehmensdatenbank („European Single Access Point“, ESAP)

Die Einführung eines ESAP ist ein wichtiger Schritt, um die Verfügbarkeit von Daten für Fondsgesellschaften zu verbessern und die zunehmenden Meldepflichten kostengünstiger erfüllen zu können. Die Nutzung des ESAP wird von dessen technischer Ausgestaltung abhängen. Der BVI hat dazu gemeinsam mit dem GDV konkrete Vorschläge unterbreitet. Es ist gut, dass die Nutzung der ESAP-Daten gebühren- und lizenzfrei erfolgen soll.


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