26.8.2025

Richter: Standortfördergesetz ist ein notwendiges Signal an den Finanzstandort Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf für das Standortfördergesetz vorgelegt. Mit diesem Entwurf greift das BMF das Zukunftsfinanzierungsgesetz II aus der letzten Legislaturperiode auf, das zwar nach dem Bruch der Ampel-Regierung noch vom Kabinett verabschiedet worden war, aber das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren vor der Neuwahl nicht mehr durchlaufen konnte. Der BVI hatte sich dafür eingesetzt, einen rechtssicheren Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu schaffen sowie Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Das neue Gesetz soll insgesamt den Finanzstandort Deutschland stärken und darüber hinaus, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine „Investitionsoffensive und gezielte Strukturreformen“ zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums, insbesondere durch steuerliche Impulse für private Investitionen und Bürokratiekostenabbau einleiten.

Dazu sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer:
„Das Standortfördergesetz ist ein notwendiges Signal an den Finanzstandort Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, denn für mehr privates Kapital in Infrastruktur und Start-ups brauchen wir Fondsgesellschaften, die vom Standort Deutschland aus investieren.“

Der Referentenentwurf für das Standortfördergesetz entspricht in weiten Teilen den Regelungen des Zukunftsfinanzierunggesetzes II. Er enthält im Bereich der Infrastrukturfinanzierung keine wesentlichen Änderungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch. Mit den Änderungen soll unter anderem der geforderte rechtssichere Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur geschaffen werden. Daneben enthält der Entwurf auch Vorgaben zur steuerrechtlichen Behandlung von Kreditfonds.


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