Omnibus I: Berichterstatter im EU-Parlament will die Nachhaltigkeitsvorgaben weiter reduzieren
Der Berichterstatter für den Omnibus-I-Vorschlag im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI), Jörgen Warborn (EVP, Schweden), hat seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser enthält weitere Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft im Bereich der Nachhaltigkeitsvorgaben. Demnach sollen
- der Anwendungsbereich der CSRD und CSDDD auf Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz beschränkt werden;
- die Berichterstattung zur EU-Taxonomie auf Unternehmensebene generell freiwillig sein;
- die Pflicht zur Aufstellung von Übergangsplänen zur Klimaneutralität in der CSDDD wegfallen;
- der „Value Chain Cap“, der im Omnibus-I-Vorschlag zur CSRD KMUs vor unverhältnismäßigen Anfragen größerer Unternehmen zur Bereitstellung von ESG-Daten allein für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichte schützen soll, im Grundsatz auf die Due-Diligence-Prüfung unter CSDDD ausgedehnt werden;
- das Konzept der Wertschöpfungskette („value chain“) in der CSRD durch den Begriff der Aktivitätenkette („chain of activities“) entsprechend der Definition in der CSDDD ersetzt und damit effektiv auf die vorgelagerten Zulieferer begrenzt werden. Dies entspricht auch unserer Forderung.
Der Berichterstatter schlägt außerdem die Einrichtung eines digitalen Berichtsportals vor. Dieses Portal soll als zentrale Anlaufstelle dienen, um Unternehmen einen kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Berichtsanforderungen und Informationen über Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten zu gewähren. Die Kommission soll die Interoperabilität des Berichtsportals mit den bestehenden Datenplattformen fördern und das Potenzial des Einsatzes vertrauenswürdiger KI bewerten. Damit soll, die Digitalisierung der Berichterstattung unterstützt und die Qualität und Zugänglichkeit nachhaltigkeitsbezogener Daten verbessert werden.
Der Berichtsentwurf wird in der Woche vom 23. Juni 2025 im Ausschuss offiziell vorgestellt; andere Mitglieder des JURI werden voraussichtlich bis 27. Juni 2025 die Möglichkeit haben, Änderungsanträge einzureichen.
Wir haben ein Kurzpapier erstellt, um die Implikationen für die Fondsbranche aufzuzeigen. Das Papier erörtert, warum Assetmanager auf die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen angewiesen sind und wie sich die diskutierte Anhebung der Anwendungsschwellen auf die Verfügbarkeit von ESG-Daten auswirken würde. Auf dieser Grundlage setzen wir uns für einen ausgewogenen Regulierungsansatz ein.
Im Rat hat die polnische Präsidentschaft einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, der auf Wunsch einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf eine Einschränkung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltsprüfung nach CSDDD auf direkte Zulieferer verzichtet. Stattdessen soll es Unternehmen gestattet sein, die Bewertung tatsächlicher und potenzieller nachteiliger Auswirkungen stärker nach Schwere und Wahrscheinlichkeit zu gewichten und schrittweise durchzuführen. In den ersten 24 Monaten nach Anwendung der CSDDD soll es zulässig sein, direkte Zulieferer bei der Bewertung zu priorisieren. Nach derzeitigem Stand erscheint es möglich, die Einigung im Rat noch unter der polnischen Präsidentschaft bis Ende Juni 2025 zu erreichen.