Mehr Standardisierung gegen Grünfärberei

Am 16. Januar 2023 ist die Stellungnahmefrist zur Konsultation der EU-Behörden zu Greenwashing ausgelaufen.

Dazu sagt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI:

„Wir begrüßen die Anstrengungen der EU-Behörden, gegen Grünfärberei vorzugehen. Angesichts der vielen offenen Fragen zur Auslegung der EU-Regulierung ist der aktuelle Fokus auf eine breit angelegte Marktuntersuchung zu Verdachtsfällen aus unserer Sicht jedoch zu früh. Vertretbare Ansätze zur Umsetzung der EU-Vorgaben sollten jedenfalls nicht als Grünfärberei gelten. Um das Risiko der Grünfärberei einzudämmen, sind vor allem Standardisierungen zielführend. Dazu gehört die überfällige Klärung wesentlicher Konzepte der Offenlegungsverordnung, insbesondere der Kriterien für nachhaltige Investitionen. Zudem sollten die EU-Gesetzgeber die Anbieter von ESG-Ratings verpflichten, deren Methoden und Datenbeschaffungsprozesse offenzulegen. Fondsgesellschaften wären dann besser in der Lage, die Qualität der ESG-Urteile zu bewerten.“

Die Stellungnahme des BVI finden Sie hier.

Die Zusammenfassung der Kernaussagen der BVI-Stellungnahme finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben im November 2022 eine gemeinsame Marktsondierung („call for evidence“) zum Thema Greenwashing veröffentlicht. Damit üben die ESAs das Mandat der EU-Kommission vom Mai 2022 aus, die sie mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt hat. Die Behörden sollen für die jeweils beaufsichtigten Sektoren potenzielle Fälle von Grünfärberei dokumentieren, über geeignete Aufsichtsmaßnahmen berichten und etwaige Anpassungen des EU-Rechtsrahmens vorschlagen. Dies soll zunächst in Fortschrittsberichten bis Ende Mai 2023 geschehen, dann in Abschlussberichten bis Ende 2024. Die Marktsondierung dient der für den Fortschrittsbericht benötigten Dokumentation von potenziellem Greenwashing. Dementsprechend fokussieren sich die ESAs auf folgende Themen:

  • Was unter Greenwashing zu verstehen ist, und was die Hauptgründe für Greenwashing sein könnten;
  • Beispiele und Belege für potenzielle Grünfärberei-Praktiken im gesamten EU-Finanzsektor auf Unternehmens- und Produktebene;
  • Daten, die den ESAs helfen, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ein konkretes Bild vom Ausmaß des Greenwashing zu gewinnen und Bereiche mit hohem Greenwashing-Risiko zu identifizieren.

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