Riester-Rente

Der Staat hilft mit

Mit der Riester-Rente können Sie Ihre private Altersvorsorge durch staatliche Förderung ergänzen. Sie zahlen monatlich einen bestimmten Betrag ein und rufen das Kapital erst im Ruhestand ab. Dafür bekommen Sie vom Staat Geld dazu. Ihr eingezahltes Kapital ist garantiert. Riester-Verträge mit Investmentfonds bieten Ihnen zusätzliche Renditechancen.

Für alle Einkommensgruppen 

Alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten können staatlich gefördert „riestern“. Für Sparer mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern rechnen sich besonders die Riester-Zulagen. Besserverdienende können vor allem steuerliche Vorteile nutzen. 
Die Förderung besteht aus einer Riester-Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage von 185 Euro pro Kind und Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Förderung 300 Euro jährlich. Beiträge können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bereits angespartes Riester-Guthaben kann an den Ehegatten vererbt werden, ohne dass die Förderung verloren geht.

Mindestbeiträge beachten

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie die geforderten Mindestbeiträge aufbringen. Diese betragen vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens jedoch 60 Euro jährlich und höchstens 2.100 Euro (inklusive Zulagen).

Hier finden Sie eine Übersicht der zertifizierten Riester-Fondsprodukte.

BVI fordert mehr Wahlmöglichkeiten für Sparer 

Das Kapital, das in die Riester-Rente eingezahlt wird, ist garantiert. Im Ruhestand erhalten Sie eine lebenslange Rente. Beides klingt gut. Jedoch sind Garantien teuer und drücken auf die Rendite, und eine Rentenversicherung ist starr und passt nicht immer zu Ihren individuellen Bedürfnissen.
Um Ihnen mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten, setzt sich der BVI in der Politik für die Reform der Riester-Rente ein. Wir möchten, dass Sie die Wahl haben bei der Höhe der Beitragsgarantie. Je geringer die Garantie ist, umso höher sind ihre Renditechancen. Und nicht jeder wünscht sich in der Auszahlphase eine lebenslange Rente. Manche benötigen eine hohe Einmalzahlung oder flexiblere Raten. Das bietet ein Fonds-Auszahlplan („Fondsrente“). Sorgen, dass das Fondskapital vorzeitig aufgebraucht wird, sind in der Regel unbegründet. Untersuchungen des BVI zeigen, dass in 96 von 100 Fällen das Kapital bis zum Lebensende reicht und im Schnitt sogar zwei Drittel des Startkapitals übrig bleiben.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

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