Sie sind selbständig oder Freiberufler und nicht gesetzlich rentenversichert - dann ist die Rürup-Rente eine Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu sichern. Der Staat fördert die Rürup-Rente steuerlich. Die Option, sie über einen Fondssparplan zu gestalten, eröffnet Ihnen zusätzliche Renditechancen.
Beiträge zu Rürup-Verträgen können Sie innerhalb bestimmter Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der abzugsfähige Anteil ist in der Vergangenheit jährlich um zwei Prozent gestiegen. Ab 2025 werden die Beiträge steuerlich zu 100 Prozent anerkannt.
Die Rürup-Rente wird ausschließlich in Rentenform ausgezahlt. Sie kann weder vererbt noch übertragen werden, und sie ist weder beleihbar noch veräußerbar. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Hinterbliebene abgesichert werden. Beachten Sie, dass Rürup-Rentenleistungen ebenso wie die gesetzliche Rente versteuert werden müssen. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und ist als fester Betrag lebenslang festgeschrieben. Er steigt mit späterem Renteneintritt kontinuierlich. Ab 2058 liegt er bei 100 Prozent.