Vermögenswirksame Leistungen

Geld vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Oftmals zahlt der Arbeitgeber diese Leistungen teilweise oder sogar komplett zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um ein Vermögen aufzubauen.

Staatliche Förderung mit der Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat fördert das VL-Sparen in Investmentfonds mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie wird an Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro und an zusammen Veranlagte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 Euro ausgezahlt. Ein VL-Depot mit Fonds wird bis zu einem jährlichen Sparbetrag von 400 bzw. 800 Euro gefördert. Die staatliche Zulage beträgt 20 Prozent, also bis zu 80 bzw. 160 Euro jährlich. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen Sie diese beim zuständigen Finanzamt in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.

Fristen bei VL-Verträgen

VL-Verträge müssen sechs Jahre lang bespart werden. Wenn Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch genommen haben, bleibt das Geld bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres fest angelegt. Nach dieser Sperrfrist können Sie über die gesamte Summe verfügen.

Liste der aktiv angebotenen VL-Fonds

Hier finden Sie Investmentfonds, in die Vermögenswirksame Leistungen angelegt werden können:

Download der Liste

Zur Wertentwicklung von VL-Sparplänen in Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland

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