Infrastruktur

Mit dem Standortfördergesetz will die Bundesregierung neue Impulse für Investitionen in die deutsche Infrastruktur setzen. Steuerliche und aufsichtsrechtliche Erleichterungen sollen privates Kapital mobilisieren, den Finanzmarktstandort Deutschland stärken und einen rechtssicheren Rahmen für Investoren schaffen.

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Investitionen in Infrastruktur wie z. B. erneuerbare Energien sind unabdingbar, um die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Mit öffentlichen Mitteln allein lässt sich dieser Umbruch und die dafür nötige Infrastruktur nicht finanzieren. Es wird dringend privates Kapital benötigt. Und das steht bereit: Institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten. Fonds spielen hier eine wichtige Rolle. Sie bringen das Kapital der Anleger mit den Investitionsprojekten zusammen.

Bisher haben steuerrechtliche Rahmenbedingungen verhindert, dass deutsche Fonds im großen Stil in Infrastrukturprojekte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Das hat zur Folge, dass deutsches Kapital an andere europäische Fondsstandorte und von dort nicht in deutsche, sondern in ausländische Projekte fließt. Ein Beispiel dafür ist der deutsche Atomfonds KenFo. Er ist aufgrund der Standortnachteile in Deutschland gezwungen, über luxemburgische Fonds in Infrastrukturprojekte im europäischen Ausland zu investieren.

Mit dem im September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Standortfördergesetz sollen diese Hürden nun abgebaut werden. Die schwarz-rote Bundesregierung greift damit zentrale Elemente des durch den Bruch der Ampel-Regierung gestoppten Zukunftsfinanzierungsgesetzes II wieder auf. Das Gesetz schafft steuerliche und aufsichtsrechtliche Erleichterungen, um Investitionen in deutsche Infrastruktur attraktiver zu machen. Dafür sind unter anderem Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie flankierende steuerliche Regelungen geplant.

Das Standortfördergesetz schafft für Fonds Rechtssicherheit für langfristige Investitionen vor allem in die deutsche Infrastruktur. Das Ziel ist es, Fonds zu ermöglichen, in Infrastruktur-Projektgesellschaften zu investieren, die beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen betreiben. Immobilienfonds sollen unbeschränkt Solaranlagen auf den Dächern – zum Beispiel ihrer Logistik- oder Lagerhallen – errichten und betreiben können. Das Potenzial ist riesig. So stehen Schätzungen zufolge allein bei den Immobilien in deutschen Fonds, die sich für Solaranlagen besonders gut eignen wie zum Beispiel Logistikgebäuden, über 15 Millionen m2 für Solaranlagen zur Verfügung. Mit dieser Fläche könnten die Haushalte einer Großstadt wie Frankfurt mit Strom versorgt werden.

Das Standortfördergesetz ist damit ein wichtiger Schritt, um privates Kapital für die Transformation zu mobilisieren und den Finanzmarktstandort Deutschland im europäischen Wettbewerb zu stärken. Es trägt zugleich zur Vollendung der Kapitalmarktunion bei, indem es die bisherigen Nachteile gegenüber anderen EU-Staaten reduziert.

Auf EU-Ebene versucht die Politik bereits seit mehreren Jahren, institutionelles und privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren. 2015 führte sie dafür eine spezielle Fondskategorie, den European Long Term Investment Fund (ELTIF), ein. Er schaffte insbesondere wegen unpraktikabler Vertriebsregeln aber nicht den Durchbruch. Die EU-Gesetzgeber haben deshalb eine Reform beschlossen, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Die neuen Regelungen umfassen flexiblere Anlagemöglichkeiten und den Abbau von Vertriebshindernissen und sollen dem ELTIF zu mehr Erfolg verhelfen.

 

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