BVI zum Zukunftsfinanzierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Das Kabinett schlägt steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vor, um den Kapitalmarkt leistungsfähiger aufzustellen und den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Dazu gibt der BVI eine erste Stellungnahme ab.
Der Entwurf enthält einige vielversprechende Vorschläge. Jedoch sind Nachbesserungen notwendig:
VL-Sparen
Der Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz erfüllt nicht die Erwartungen vieler Sparer. Die geplante Anpassung des Höchstbetrags der geförderten vermögenswirksamen Leistungen ist entfallen. Zuvor waren bereits die steuerlichen Freibeträge für Aktien und Aktienfonds gestrichen worden. Damit wird eine große Chance vertan, Kleinanlegern die stärkere Teilhabe an renditestarken Anlageformen zu ermöglichen.
Mehrfachstimmrechte
Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien schadet Klein- und Großanlegern. Solche Aktien verhindern Mitspracherechte der Investoren entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung. Das „one share, one vote”-Prinzip ist essenziell für effektives – von der Politik gefordertes – Engagement der Aktionäre, auch um die Corporate Governance von Unternehmen zu stärken und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranzutreiben. Der Regierungsentwurf schießt zudem über das eigentliche Ziel der Förderung von Start-Ups und Wachstumsunternehmen hinaus, weil er Mehrstimmrechtsaktien für die Börsengänge aller Unternehmen zulässt. ETFs, die Indizes nachbilden, werden so in noch größerem Maße gezwungen, in Unternehmen zu investieren, die Aktionärsrechte beschneiden.
Umsatzsteuer
Für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland ist die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung künftig aller Investmentfonds ein positives Signal. Denn bislang werden hierzulande besonders Investmentfonds, die erneuerbare Energien und Infrastrukturinvestitionen finanzieren, benachteiligt und deshalb im Ausland aufgelegt. Mit der Neuregelung kann diese steuerlich motivierte Abwanderung gestoppt und der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden.
Erneuerbare-Energien-Anlagen
Es ist gut, dass künftig auch Infrastruktur- und offene Immobilienfonds stärker in Anlagen für erneuerbare Energien investieren dürfen. Damit könnten deutsche Fonds an der Transformation im Energiebereich aktiv mitwirken. Allerdings fehlt dafür noch die steuerrechtliche Flankierung. Zwar sieht das geplante Wachstumschancengesetz die Erhöhung der Grenzen für Solarenergie vor, jedoch reichen diese nicht aus, damit Fonds ihr Potenzial für Solaranlagen ausschöpfen können.

