EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen gelten ab 1. Januar 2024
Am 22. Dezember 2023 wurde die Delegierte Verordnung zur CSRD mit den europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Direkt im Anschluss hat die EFRAG drei Entwürfe für Umsetzungshilfen zu den ESRS zur öffentlichen Konsultation vorgelegt:
- Entwurf der Umsetzungshilfe für die Wesentlichkeitsanalyse beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wesentlichkeitsbewertung einschließlich der Darstellung möglicher Schritte des Prozesses. Es enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Prüfung der doppelten Wesentlichkeit, um die Umsetzung aus praktischer Sicht zu unterstützen.
- Entwurf der Umsetzungshilfe zur Wertschöpfungskette soll die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette klären, die sich im Rahmen der Wesentlichkeitserklärung, bei Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie für Kennzahlen und Ziele ergeben. Sie erörtert die Berichtsgrenzen des Konzerns für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der operativen Kontrolle. Die VCIG enthält auch FAQs mit weiteren Erläuterungen und eine "Karte der Wertschöpfungskette", die die Relevanz für jeden Offenlegungsstandard der ESRS veranschaulicht.
- Entwurf der Liste der ESRS-Datenpunkte enthält die vollständige Liste der detaillierten Anforderungen aus dem Anhang der DelVO zur CSRD im Excel-Format. Die Liste bezieht sich auf alle ESRS-Offenlegungsstandards und die zugehörigen Anwendungsanforderungen. Die Datei enthält zusätzliche Informationen (Spalten), die zum Navigieren und Filtern des Inhalts nützlich sind. Die Liste bietet für berichtspflichtige Unternehmen eine Struktur, um die Datenanforderungen der ESRS zu organisieren, und kann als Grundlage für eine Gap-Analyse dienen.
Die Handhabung der Excel-Liste erläutert die EFRAG in einem Begleitvermerk. Dieser enthält im Anhang A eine Zusammenstellung der Unterschiede zwischen der Liste der ESRS-Datenpunkte und der künftigen digitalen ESRS-Taxonomie. Die EFRAG wurde nämlich von der EU-Kommission beauftragt, eine digitale Taxonomie für die Berichterstattung nach den ESRS sowie nach Art. 8 Taxonomie-VO im XBRL-Format zu entwickeln. Die ESRS-XBRL-Taxonomie soll dazu führen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat kennzeichnen. Dies wird die Analyse der berichteten Informationen erleichtern und die Fehleranfälligkeit bei der Umwandlung der Informationen aus einem pdf- oder sonstigem Dokumentenformat beheben. Die EFRAG wird Anfang 2024 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der ESRS-XBRL-Taxonomie einleiten. Auf Grundlage der finalen Empfehlungen der EFRAG zur digitalen Taxonomie wird die ESMA die technischen Regulierungsstandards zur Umsetzung des ESAP entwickeln.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis 2. Februar 2024 durch Teilnahme an den Online-Umfragen zu den einzelnen Umsetzungshilfen.

