Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll die staatlich geförderte private Vorsorge attraktiver werden, um eine größere Verbreitung zu erreichen. Das Gesetz macht Schluss mit dem Zwang zu Beitragsgarantien und lebenslanger Verrentung. Damit eröffnet das neue Altersvorsorgedepot den Sparern höhere Renditechancen als die Riester-Rente, denn Beitragsgarantien und Verrentung sind teuer und schmälern die Rendite.
Zudem erhalten die Sparer mehr Flexibilität: Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Produkten, Spar- und Auszahlmodellen. In der Rentenphase können sie zwischen einem Fondsauszahlplan und einer Rentenversicherung wählen oder beides miteinander kombinieren. Eine Studie des BVI belegt, dass Fondsauszahlpläne fast immer ein Leben lang reichen und dabei höhere Renditen erwirtschaften können als Rentenversicherungen. Damit schließt Deutschland international endlich auf.
International völlig unüblich ist allerdings, dass der Staat im privaten Markt mitmischen und ein staatliches Standard-Altersvorsorgedepot anbieten will. Denn ein fairer Wettbewerb mit privaten Anbietern ist nicht möglich, wenn die Verwaltung und der Vertrieb mit Steuergeldern quersubventioniert werden. Für einen fairen Wettbewerb muss der staatliche Anbieter sämtliche Kosten – von der technischen Infrastruktur über den Verbraucherschutz bis zum Kundenservice – auf die Kunden umlegen. Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.
Der größte Wettbewerbsvorteil des Staates ist aber sein Vertrauensvorschuss. Und er ist zugleich sein größtes Risiko: Denn brechen die Märkte ein, erwarten viele Bürger, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in „ihrem“ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge – mit allen Konsequenzen für den Bundeshaushalt. Ein politisch nicht durchdachter Irrweg.
Die Regierung will in diesem Jahr auch einen Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente vorgelegen. Der Staat plant, Kindern zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Depot zu zahlen. Gestartet wird mit der Kohorte der Sechsjährigen. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Reform der privaten Altersvorsorge vor der Frühstart-Rente in Angriff zu nehmen, war richtig. Denn davon profitieren rund 50 Millionen Menschen zwischen 18 und 66 Jahren. Die geplante Frühstart-Rente dagegen zielt nur auf Kinder und greift erst nach Jahrzehnten, wenn diese in den Ruhestand gehen.
Die Fondsbranche ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Zur Jahresmitte 2025 verwalteten die BVI-Mitglieder 2.020 Milliarden Euro für Altersvorsorgezwecke. Das entsprach 44 Prozent des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von fast 4.700 Milliarden Euro (30. Juni 2025).