Provisionsberatung

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hat Vorschläge für eine EU-Strategie für Kleinanleger präsentiert. Zwar hat sie vorerst auf ein umfassendes Provisionsverbot in der Anlageberatung verzichtet. Doch die Idee ist noch nicht vom Tisch. Als erster Schritt sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden. Eine BVI-Studie aber zeigt, dass die EU-Kommission mit Verboten ihre eigene Kleinanlegerstrategie untergraben würde.

© sebra / adobe.stock.com

Immer wieder entbrennen Diskussionen um ein Provisionsverbot in der Anlageberatung. Ende 2022 hat EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness die provisionsbasierte Anlageberatung erneut auf den Prüfstand gehoben. Sie moniert, eine provisionsbasierte Beratung führe dazu, dass Kleinanlegern häufig teure oder unpassende Produkte verkauft würden. Außerdem habe die in der MiFID II geregelte Offenlegung der Kosten für Finanzprodukte nicht zu einer Verlagerung von der Provisions- zur Honorarberatung geführt. 

Am 24. Mai 2023 hat Mairead McGuinness ihre Vorschläge für eine Richtlinie zur Umsetzung der EU-Strategie für Kleinanleger vorgelegt. Zwar kommt ein umfassendes Verbot der Provisionsberatung vorerst nicht. Jedoch sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden. Zudem enthalten die Vorschläge zusätzliche Voraussetzungen für die Beratung und neue Transparenzpflichten, insbesondere zu den Kosten.

Die Kommission will mit dem Provisionsverbot die Produktkosten senken. Sie geht davon aus, dass dadurch die Rendite des Geldvermögens (Portfoliorendite) der Anleger steigt. Eine BVI-Studie, die Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde auswertet, zeigt allerdings, dass diese Annahme nicht zutrifft: Ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. 

So hat das in England und in den Niederlanden vor rund zehn Jahren eingeführte Provisionsverbot keine Veränderung der Portfoliorendite bewirkt. Offenbar haben andere Effekte die geringeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen. Zum Beispiel werden Vertriebskosten durch ein Provisionsverbot typischerweise nicht reduziert, sondern nur gesondert gezahlt. Außerdem könnten sich durch eine Beratungslücke private Haushalte weniger an den Kapitalmärkten, zum Beispiel über Fonds, beteiligen. Damit würden ihnen Renditechancen entgehen.

Die BVI-Auswertung belegt, dass Privatanleger in England und den Niederlanden aufgrund des dortigen Provisionsverbots tatsächlich weniger in Fonds investieren. Der BVI beziffert diesen Rückgang auf im Schnitt knapp 340 Euro pro Jahr und Kopf. Bei Fonds verhindern also Verbote – nicht die Provisionsberatung – eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten. Das widerspricht allem, was die EU erreichen will.

Mehr zum Thema

Was bringt die Kleinanleger­strategie dem Anleger?

Podcast Episode 34 vom 5. 10.2023

 

mehr
© Adobe Stock / OneClic

BVI zur Kleinanleger­strategie

Stellungnahme

 

mehr
© Alterfalter / AdobeStock

BVI-Studie zum
Provisions­verbot

Ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert, dass sich diese stärker an den Kapitalmärkten beteiligen.

mehr
© New Africa / AdobeStock

Verbot der Provisionsberatung kommt vorerst nicht

BVI-Jahrbuch 2023 (S.14)

mehr
© ismagilov, Birute / iStockphotopx

Provisions­­beratung: vorerst kein Verbot

EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat auf einer Veranstaltung in Stockholm erklärt, dass sie ein Verbot der Provisionsberatung vorerst ausschließt.

mehr
© Alterfalter / AdobeStock

Disclosure, inducements, and suitability rules for retail investors study

Studie EU-Kommission 7/2022

mehr
© smolaw11 / adobe.stock.com

Provisionsverbot würde breite Bevölkerungskreise von Finanzberatung ausschließen

Pressemitteilung

mehr
© iStock.com / bernie photo

Alle Stellungnahmen von A-Z

Mitgliederbereich

Combined Shape Created with Sketch.