15.6.2023

EU-Kommission veröffentlicht den Vorschlag einer ESG-Ratingver-ordnung und weitere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit

Die EU-Kommission hat am 13. Juni 2023 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu nachhaltigen Finanzen veröffentlicht. Damit soll die private Finanzierung von Projekten und Technologien, die zum nachhaltigen Übergang beitragen, gefördert und die Lenkung der Finanzströme in nachhaltige Investitionen erleichtert werden. 

Mathilda Loussert von der EU-Kommission wird dieses Maßnahmenpaket am 21. Juni 2023 auf der BVI-Nachhaltigkeitskonferenz in Frankfurt vorstellen und in einer Paneldiskussion mit Branchenvertretern über die Förderung der nachhaltigen Transformation sprechen. Wir freuen uns, wenn Sie an der Konferenz teilnehmen. Anmelden können Sie sich hier

Das neue Maßnahmenpaket umfasst im Einzelnen folgende Initiativen:

1.    Vorschlag für eine EU-Verordnung über die Transparenz und Integrität von ESG-Ratings (ESG-RatingVO) . Er wird durch einen Anhang und eine Auswirkungsstudie einschließlich der Studien-Zusammenfassung ergänzt.

2.    Änderungen der Delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie mit folgenden Elementen:

  • eine Änderungs-VO zur Delegierten Verordnung zu den Klimazielen der EU-Taxonomie mit neuen technischen Kriterien für Wirtschaftsaktivitäten, die wesentlich zum Klimaschutz (Anhang I) und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen (Anhang II), und
  • eine neue Delegierte Verordnung zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie, die erstmals technische Prüfungskriterien für den Schutz des Wassers und der Meere (Anhang I), den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Anhang II), die Vermeidung von Umweltverschmutzung (Anhang III) und den Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme (Anhang IV) enthält. Zudem ändert sie einige Vorgaben für das Taxonomie-Reporting auf Unternehmensebene nach Art. 8 Taxonomie-VO in den einzelnen Sektoren.

3.    Empfehlung für eine erleichterte Finanzierung der nachhaltigen Transformation mit einem Annex, in dem erläutert wird, welche Maßnahmen der EU-Nachhaltigkeitsregulierung für die Transformationsfinanzierung nutzbar sind und mit welchen sonstigen Instrumenten Anlagestrategien umsetzbar sind, die auf die Förderung des nachhaltigen Übergangs abzielen.

4.    Auslegungshinweise der EU-Kommission zur EU-Taxonomie in Verbindung mit der Offenlegungsverordnung (SFDR). Diese enthalten interessante Ausführungen zu den Anforderungen an den sozialen Mindestschutz nach Art. 18 EU-Taxonomie und zur Einstufung der taxonomiekonformen Investitionen als nachhaltige Investitionen nach Art. 2(17) SFDR. Daraus lassen sich folgende Kernaussagen ableiten:

  • Im Rahmen des Mindestschutzes nach Art. 18 Taxonomie-VO sind auch die sozialen PAI (Principal Adverse Impact)-Indikatoren aus Tabelle 1 Anhang I SFDR DelVO zu prüfen. Unternehmen, die nach der Taxonomie-VO berichten, können aber davon ausgehen, dass sie durch Due Diligence für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Art. 18(1) Taxonomie-VO) bereits alle sozialen Pflicht-PAIs hinreichend beachten. Eine Ausnahme ist der Indikator für geächtete Waffen. Eine weitere Prüfung der sozialen PAI-Indikatoren für Zwecke des „Do no significant harm“ (DNSH)-Tests ist nicht erforderlich.
  • Die OECD-Leitlinien und UN-Leitprinzipien enthalten auch Standards für wesentliche Aspekte der guten Unternehmensführung als drittes Element der nachhaltigen Investitionen nach Art. 2(17) SFDR. Investitionen in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten sollen folglich automatisch als nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR gelten. Die EU-Kommission führt damit eine „Safe Harbour“-Regel für taxonomiekonforme Investitionen ein, die über den Vorschlag der Europäischen Behörden (ESAs) in der laufenden Konsultation zur SFDR DelVO hinausgeht. Bei Investitionen in Aktien oder Anleihen von Zielunternehmen, die auch andere Geschäftsaktivitäten erbringen, bleibt eine DNSH-Prüfung mit Hilfe der PAI-Indikatoren notwendig, um die gesamte Investition als nachhaltig im Sinne von Art. 2(17) SFDR einzustufen.

In der EU-Mitteilung „A sustainable finance framework that works on the ground” und dem dazugehörigen Arbeitsdokument wird zudem die Neuausrichtung der EU-Strategie für die nachhaltige Finanzwirtschaft erläutert, die stärker als bisher auf die praktische Nutzbarkeit der EU-Taxonomie und weiterer EU-Maßnahmen abzielen soll.


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