7.7.2023

Aktienticker: Die Richtung stimmt

Der Kompromiss der Unterhändler der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments für die Überarbeitung der MiFIR/MIFID-II-Überarbeitung wird derzeit in einen Rechtstext überführt. Unter anderem soll ein Aktienticker eingeführt werden.

Dazu sagt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI:

„Der EU-Kompromiss zum Aktienticker ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zwar fehlte den EU-Gesetzgebern der Mut, eine umfassende Transparenz bei den Vorhandelsdaten zu schaffen, aber das Angebot des EU-weit besten Echtzeit-Preisangebotes für Aktien und ETFs gibt Anlegern zumindest eine Orientierung bei ihren Handelsgeschäften. Darüber hinaus kann der Aktienticker bei der Ermittlung der Transaktionskosten für die PRIIPs-Basisinformationsblätter für Fonds hilfreich sein.“

„Die EU-Gesetzgeber sollten an der freiwilligen Nutzung des Aktientickers festhalten. Ein Nutzungszwang wäre nicht akzeptabel. Denn Assetmanager müssen weiterhin Daten direkt von den Börsen kaufen, die der Aktienticker nicht liefert.“

„Darüber hinaus sollten die EU-Gesetzgeber kein planwirtschaftliches Element zulassen, indem sie den Börsen als Zulieferer des Aktientickers eine Umsatzgarantie geben. Denn damit würden die EU-Gesetzgeber das in der MiFIR verankerte marktwirtschaftliche Prinzip aufgeben, die Bepreisung von Finanzmarktdaten auf Basis der Herstellungskosten zuzüglich einer angemessenen Marge festzulegen.“
 


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