WICHTIGER HINWEIS:
Der Rentenlücken-Rechner wurde mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch übernimmt der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. keine Gewähr für die Richtigkeit aller Berechnungen.
Der errechnete monatliche Rentenwert wurde mittels eines speziellen Näherungsverfahrens auf Basis der gemachten Angaben berechnet. Da die Höhe der monatlichen gesetzlichen Rente von vielen verschiedenen individuellen Faktoren abhängt, kann Ihre tatsächliche Rente niedriger aber auch höher ausfallen. Auch künftige gesetzliche Entwicklungen können hier nicht berücksichtigt werden.
Die Steuerberechnung berücksichtigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale. Die Einkommenssteuer wird für Unverheiratete mit dem Grundtarif und für Verheiratete mit dem Splittingtarif ermittelt. Der Solidaritätszuschlag ist für beinahe alle Steuerzahler seit dem 1. Januar 2021 weggefallen, dies wird entsprechend berücksichtigt. Kirchensteuern werden nicht berechnet. Persönliche Umstände (zum Beispiel Kinderfreibeträge oder Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen) bleiben unberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des für den Veranlagungszeitraum 2021 geltenden Steuerrechts.
Der Rentenrechner geht von einer durchschnittlichen Steigerung der Renten von rund 2 Prozent jährlich aus. Diese Annahme beruht auf einer entsprechenden Modellrechnung der Bundesregierung aus dem Rentenversicherungsbericht 2020.